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Der SSV Ostring 93 e.V. respektiert die Persönlichkeit und Würde aller Personen im Verein. Dazu übernehmen wir in vielfacher Weise Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Wir beziehen aktiv Stellung gegen jede Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus. Wir halten die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz ein und setzen in der Kinder- und Jugendbetreuung nur Personen ein, deren Eignung nicht infrage steht.
Wir verurteilen jegliche Form gewalttätiger Übergriffe und sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen. Schwerwiegende und strafrechtlich relevante Verstöße führen zum Vereinsausschluss.

Wir werden demnächst das Kinderschutzsiegel
des Landessportbunds Berlin beantragen.

In besonders sensiblen Bereichen (Training, Schwimmausbildung, Veranstaltungen, Jugend- und Sportreisen) verlangen wir von allen Personen, welche im Verein Kinder betreuen, besondere Voraussetzungen:
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses inkl. regelmäßiger Überprüfung
- Unterschreiben und Einhalten des Ehrenkodex des Vereines
- regelmäßige Schulungen und Fortbildungen zum Thema Kinderschutz und Prävention, welche verpflichtend alle zwei Jahre für Personen, die Kinder und Jugendliche betreuen, sind
Zeitgleich erfüllen wir noch vier weitere Kriterien:
- die Eckpunkte für ein Schutzkonzept vom Landessportbund (LSB) sind bekannt und werden umgesetzt
- eine geschulte Person mit der Aufgabe des Kinderschutzbeauftragten
- Verankerung der Prävention jeglicher Gewalt in der Satzung
- Unterzeichnung der Kinderschutzerklärung des LSB Berlin
Wir als Verein haben erneut am 03. Juli 2025 die Kinderschutzerklärung des Landessportbundes Berlin und der Sportjugend Berlin, so wie viele andere Sportvereine in Berlin, unterschrieben. Gleichzeitig haben wir das Amt des Kinderschutzbeauftragten in neutraler Position innerhalb des Vereins etabliert, um eine transparente und verantwortungsvolle Anlaufstelle zu gewährleisten.
Kinderschutzbeauftrage
Die beauftragte Person soll die Koordination der Schutzmaßnahmen und Handlungsschritte, wie die Kontrolle der Vorlage aller erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse, organisieren. Eine weitere Aufgabe ist die Kommunikation, Weitergabe und Vermittlung von jeweils bedeutsamen Informationen an alle interessierten Vereins- und Anspruchsgruppen im Verein. Für Fragen und Probleme steht euer Kinderschutzbeauftragter gern zur Verfügung.
Weitere Informationen gibt es unter: www.kinderschutz-im-sport-berlin.de
Du kannst deine Meldung gern – und auf Wunsch auch anonym – über unsere Webseite abgeben:
Kinderschutzregeln
Für Kinder und Jugendliche
Diese 7 Regeln legen wir all unseren Kindern und Jugendlichen ans Herz, damit sie sich im Grenz- oder Notfall zu helfen wissen.
Was ist wichtig für mich
- Mein Körper gehört mir.
- Es gibt gute, schlechte und komische Berührungen.
- Mein Gefühl ist richtig.
- Ich darf NEIN sagen.
- Es gibt gute und schlechte Geheimnisse.
- Ich darf mir Hilfe holen.
- Ich bin nicht schuld an dem, was mir passiert.

