Kinderschutz im Schwimmsportverein
Kinderschutz im Schwimmsportverein SSV Ostring
Der SSV Ostring 93 e.V. respektiert die Persönlichkeit und Würde aller Personen im Verein. Dazu übernehmen wir in vielfacher Weise Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Wir beziehen aktiv Stellung gegen jede Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus. Wir halten die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz ein und setzen in der Kinder- und Jugendbetreuung nur Personen ein, deren Eignung nicht infrage steht. In besonders sensiblen Bereichen (Training, Schwimmausbildung, Veranstaltungen, Jugend- und Sportreisen) verlangen wir von den verantwortlichen Gruppenleitern die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Der SSV Ostring 93 e.V. verurteilt jegliche Form gewalttätiger Übergriffe und serialisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen. Schwerwiegende und strafrechtlich relevante Verstöße führen zum Vereinsausschluss.
Wir als Verein haben am 24. Mai 2011 die Kinderschutzerklärung des Landessportbundes Berlin und der Sportjugend Berlin, wie 100 andere Sportvereine in Berlin, unterschrieben. Darauf entschied sich der Vorstand, einen Kinderschutzbeauftragten des Vereines zu benennen. Dieses Ehrenamt übernimmt Philipp Becker. Der Beauftragte soll die Koordination der Schutzmaßnahmen und Handlungsschritte, wie die Einholung aller erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, organisieren. Eine weitere Aufgabe ist die Kommunikation, Weitergabe und Vermittlung von jeweils bedeutsamen Informationen an alle interessierten Vereins- und Anspruchsgruppen im Verein. Für Fragen und Probleme steht euer Kinderschutzbeauftragter gern zur Verfügung.
Weitere Informationen gibt es unter: www.kinderschutz-im-sport-berlin.de